Fischerprüfung in NRW
Voraussetzungen für die amtliche Fischerprüfung in Nordrhein-Westfalen:
Keiner darf in Deutschland an einem Gewässer ohne gültigen Fischereischein eine Angelrute auslegen und Fischen. Einen Fischereischein erhält man jedoch nur, wenn man zuvor eine Prüfung an seinem Hauptwohnsitz vor der unteren Fischereibehörde mit Erfolg abgelegt hat.
Zum 01. Januar 2015 ist die neue überarbeitete Version der Fischerprüfungsverordnung NRW in Kraft getreten.
Informationen zur Fischerprüfung in NRW gibt es beim
Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V.
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