Karpfen
Lateinischer Name: Cyprinus carpio L. Weitere Namen: Wild-, Spring-, Fluß-, Moor-, Leder-, Zeilen-, Spiegel-, Schuppen-, Nacktkarpfen
Merkmale: Der Karpfen wird 25-75 cm, max. bis 120 cm lang und kann ein Gewicht bis zu 30 kg erreichen. Der Körper der Stammform des Karpfens ist gestreckt und seitlich etwas abgeflacht. Am endständigen und vorstülpbaren Mund sitzen 4 Bartfäden. Die Rückenflosse hat 20-26, die Afterflosse 8 Strahlen. Die Schwanzflosse ist deutlich zweizipfelig. Der Karpfen hat große Schuppen; 33-40 liegen entlang der Seitenlinie. Ökologische Ansprüche: Der Karpfen bevorzugt warme, stehende oder langsam fließende Gewässer mit Pflanzenwuchs und weichem Bodengrund. Er ist relativ unempfindlich gegenüber Schwankungen des pH-Wertes und des Sauerstoffgehaltes. Tagsüber ist er scheu und hält sich meist in tieferen Gewässerbereichen oder in Verstecken auf, um erst bei Einbruch der Dämmerung aktiv zu werden. Als Nahrung dienen vorwiegend Bodentiere (Würmer, Schnecken, Muscheln, Kleinkrebse, Insektenlarven), die durch Vorstülpen des Maules aufgenommen werden. Die Laichzeit des Karpfens fällt in die Zeit von Mai - Juli bei Temperaturen von 18 - 20 ° C. Die ca. 1 mm großen Eier (100.000 - 200.000/kg Körpergewicht) werden in flachen Uferbereichen unter heftigen Laichspielen an Wasserpflanzen angeklebt. Vorkommen: Die Wildform des Karpfens (Schuppenkarpfen) war ursprünglich nur in den Flusssystemen des Schwarzen und Kaspischen Meeres beheimatet. Der Karpfen wurde schon im Altertum vom Menschen weiter verbreitet und ist heute in ganz Europa - mit Ausnahme Skandinaviens - zu finden. Der Karpfen kam früher in allen größeren und geeigneten Flüssen in NRW relativ häufig vor. Die meisten Vorkommen finden sich in den Mittel- und Unterläufen der größeren Flüsse. Fast alle Bestände beruhen auf Besatzmaßnahmen mit Zuchtkarpfen. Gefährdung und Schutz in NRW: Eine Gefährdung dieser nicht einheimischen (allochthonen) Art ist definitionsgemäß nicht gegeben. Nach § 3 der Landesfischereiordnung hat der Karpfen ein Mindestmaß von 35 cm.
Quelle: Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW Fotos: Mit freundlicher Genehmigung der Fachberatung für Fischerei Bezirk Oberfranken, Herr Dr. Schadt
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